Als Strafverteidiger kennen wir natürlich nicht nur die Kniffe einer erfolgreichen Verteidigung, sondern wissen auch um die Sichtweise eines Opfers und dessen Gefühle im Strafverfahren. Wir führen daher auch strafrechtliche Mandate, welche den Opfer- oder Zeugenbeistand zum Gegenstand haben.
Die Rechtsposition eines Tatopfers hat sich in den letzten Jahren wesentlich verbessert.
Bei bestimmten Delikten, insbesondere im Bereich des Sexualstrafrechts sowie bei Taten gegen die persönliche Freiheit und gegen die körperliche Unversehrtheit besteht grundsätzlich für das Tatopfer die Möglichkeit, sich als Nebenkläger dem Strafverfahren anzuschließen.
Der Nebenklägervertreter hat als Opferanwalt dabei u.a. ein eigenes Akteneinsichtsrecht, Anwesenheitsrechte, Fragerechte, Beanstandungsrechte und Beweisantragsrechte.
Darüber hinaus kann er selbst Erklärungen für das Tatopfer abgeben und in der Hauptverhandlung einen eigenen Schlussvortrag halten sowie Rechtsmittel einlegen.
Im Rahmen der Opfervertretung beraten wir Sie selbstverständlich auch über Ihre weitergehenden Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche. Diese können teilweise bereits während des Strafverfahrens kostengünstig und effektiv geltend gemacht werden (Adhäsionsverfahren).
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