Eine ViDistA-Anlage (ViDistA = Video-Distanz-Anlage) funktioniert ganz einfach und ist sehr effektiv. In einem - meist zivilen - Streifenfahrzeug ist im Front-, manchmal auch im Heckbereich eine kleine Kamera eingebaut. Diese kann den vorausfahrenden Verkehr ebenso überwachen wie Drängler und Raser dahinter.
Die ViDistA-Anlage muss ordnungsgemäß und gültig geeicht sein, damit die Aufzeichnung verwertbar ist. Auch die angebrachten Eichmarken müssen unversehrt sein. Die Auswerteanlage ist gültig zu kalibrieren. Sie wird zumeist mit der Software-Version VidistA 2006, Releases 3.12 betrieben.
Die Geschwindigkeitsermittlung beruht auf einer Weg-Zeitberechnung unter Berücksichtigung der Abstandsveränderung zum überwachenden Fahrzeug. Die Messdaten und die verwendeten Rechenterme sowie die gewährten Toleranzen werden auf einem angeschlossenen Beiblatt detailliert aufgeführt.
Zumeist findet sich die Videoaufzeichnung selbst in der Ermittlungsakte.
Sind die Formalien eingehalten, wird die Messung mit der VidistA-Anlage von den Gerichten anerkannt. Die Einhaltung der Formalien einer VidistA-Messung ist aber sorgfältig zu überprüfen. Ebenso ist die Videoaufzeichnung daraufhin zu untersuchen, ob eine ausreichende Wegstrecke und damit ein brauchbares Ergebnis vorliegt.
Die Messung mit der VidistA-Anlage im Einzelfall ist ebenso zu überprüfen. Manchmal werden nämlich die aufgenommenen Daten nicht direkt zum Messgerät weitergeleitet, sondern sie werden über einen dazwischen geschalteten CAN-Bus geleitet. Dieser CAN-Bus ist ein Steuergerät, welches zwischen dem Wegimpulsgeber und dem Videonachfahrsystem liegt. Ist dieser CAN-Bus nicht gültig geeicht, istt das Ergebnis unverwertbar.
Bei einer VidistA-Messung sollte die Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit des Messverfahrens zwingend überprüft werden. Diese Überprüfung kann nur anhand der Ermittlungsakte erfolgen. Die Ermittlungsakte kann nur ein Rechtsanwalt anfordern.
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