Es existieren vielfältige Anlässe, die zu steuerstrafrechtlichen Ermittlungen führen. Neben Betriebsprüfungen sind auch anonyme Strafanzeigen oder Hinweise von ehemaligen Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder Lebenspartnern Auslöser von steuerstrafrechtlichen Ermittlungen.
In den letzten Jahren ist es zu einer deutlichen Erhöhung der Kontrolldichte seitens der Ermittlungsbehörden gekommen. Mittlerweile hat sich der Auskunftsaustausch zwischen den Behörden immer mehr verbessert. Hinzu kommen Verstärkungen des Prüfungspersonals und technische Neuerungen bei den Computersystemen.
Mit dem sogen. Steuersenkungsgesetz hat die Finanzverwaltung weitreichende Zugriffs- und Auswertungsrechte auf die betriebliche Software eines Steuerpflichtigen erhalten.
Verschärfungen der Kontrollen durch die Umsatzsteuernachschau sowie EU-Regelungen erhöhen weiter das Entdeckungsrisiko für den Steuersünder.
Steuerhinterziehung gem. § 370 AO, Steuerhehlerei gem. § 374 AO und Leichtfertige Steuerverkürzung gem. § 378 AO sind nur einige der Steuerstraftatbestände, mit denen wir uns im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit beschäftigen.
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