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Kapitalstrafrecht

Die Strafverteidigung in Kapitalstrafsachen wird teilweise als die „Königsdisziplin“ der Strafverteidiger bezeichnet. Sämtliche Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben schon mehrfach, teilweise in spektakulären Verfahren, vollendete und versuchte Tötungsdelikte verteidigt.
Bei einer engagierten Verteidigung begleiten diese Fälle den Anwalt auch über den „normalen“ Arbeitstag hinaus. Der Beschuldigte selbst sieht sich oft nicht nur mit der Ermittlungsarbeit der Polizei - Morddezernat - und dem Staatsanwalt, sondern auch mit einem Nebenklägervertreter konfrontiert.
Eine ausführliche und möglichst frühzeitige, strafrechtliche Beratung ist in dieser für den Beschuldigten schwierigen Situation für eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie von großer Bedeutung.

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