Die Strafverteidigung in Jugendstrafsachen bedeutet die Übernahme einer besonderen Verantwortung.
Im Jugendstrafrecht steht - im Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht - der sogenannte Erziehungsgedanke im Vordergrund. Bei einer Jugendstraftat kann oftmals ein Ergebnis erreicht werden, welches zwar erzieherisch wirksam ist, von der Strafhöhe aber weit unter dem liegt, was bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht seitens des Gerichts ausgesprochen worden wäre.
Jugendstrafrecht kommt immer dann zur Anwendung wenn der Beschuldigte zwar schon strafmündig ist, er aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Bei Personen zwischen 18 und 21 Jahren, den sogenannten Heranwachsenden, kann entweder Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen. Entscheidend ist hier eine Einzelfallbeurteilung, so dass an dieser Stelle einer der Schwerpunkte bei der Verteidigung liegt.
Gerade bei Jugendlichen oder Heranwachsenden, die erstmals
mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und keiner schwerwiegenden Tat beschuldigt werden, gelingt es häufig, durch Gespräche mit den Staatsanwaltschaften oder dem Gericht eine sehr günstige Lösung, mitunter ohne Hauptverhandlung, zu erreichen.
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