Nicht immer verteidigen wir in Fällen der schweren und schwersten Kriminalität, obgleich unsere Strafverteidiger schon in weit über 100 Tötungsverfahren und noch mehr Vergewaltigungs-, Missbrauchs- und Menschenhandelsverfahren aufgetreten sind.
Selbstverständlich nimmt auch die engagierte Strafverteidigung in Fällen der Alltagskriminalität einen breiten Raum bei uns ein.
Neben einer Vielzahl von Körperverletzungsdelikten in jeglicher Form gehört hierzu insbesondere auch die Strafverteidigung bei Diebstahlsvorwürfen, Raub, Räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Betrug, Computerbetrug, Urkundenfälschung, Missbrauch von Ausweispapieren, Unterschlagung, Begünstigung, Hehlerei, Erschleichen von Leistungen, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Meineid, Falsche Versicherung an Eides Statt, Sachbeschädigung und Brandstiftung.
Nach Mandatserteilung beantragen wird stets sofort Akteneinsicht, um den gleichen Kenntnisstand wie die Ermittlungsbehörden zu erhalten.
Dieses Recht der Akteneinsicht steht dem Beschuldigten grundsätzlich nicht selbst zu.
Nach Erhalt der vollständigen Ermittlungsakten erörtern wir gemeinsam mit unseren Mandanten die Sach- und Rechtslage und bereiten nach den Erfordernissen des Einzelfalls eine optimale Strafverteidigung vor.
Hierzu gehören selbstverständlich auch die notwendigen Gespräche mit Staatsanwälten, Richtern und Polizeibeamten sowie -falls erforderlich- die bundesweite Vertretung im gerichtlichen Verfahren.
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