Familienrecht, Strafrecht, Fachanwälte, Mannheim, Ganz, Gärtner, Lindberg, Slania

Berufung und Revision

Wir übernehmen für Sie bundesweit die Strafverteidigung im Rechtsmittelverfahren.

Während die Berufung zu einer Überprüfung des Sachverhalts und der Rechtsfragen führt, können mit der Revision nur Rechtsfragen überprüft werden.

Die Berufungsinstanz ist damit im Gegensatz zur Revisionsinstanz eine zweite Tatsacheninstanz, bei welcher neue Tatsachen und Beweismittel eingeführt werden können.

Die Einlegung von Berufung und Revision ist Fristen unterworfen, welche es zu beachten gilt. Bei der Revisionsbegründung bestehen dabei nochmals besondere Voraussetzungen und Formerfordernisse.

Über die Statthaftigkeit des Rechtsmittels, die Rechtsmittelberechtigung, die ordnungsgemäße Einlegung, die Begründung sowie die voraussichtlichen Erfolgschancen beraten wir Sie umfassend.

« zur Übersicht der strafrechtlichen Beratungsfelder