Umfangreiche Wirtschaftsstrafverfahren haben wir bereits vor den unterschiedlichsten Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland geführt. Mehrere Umzugskisten, gefüllt mit Ermittlungsakten, sind dabei keine Seltenheit.
Häufig lauten die Strafrechtsvorwürfe hier auf Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung, Schuldnerbegünstigung, Insolvenzverschleppung oder Geschäftsführeruntreue.
Auch Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug, Untreue, Bestechlichkeit, Bestechung, Straftaten des unlauteren Wettbewerbs oder das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ist häufig Gegenstand unserer strafrechtlichen Beratung und Vertretung.
Regelmäßig beginnen solche Ermittlungsverfahren gegenüber den Beschuldigten mit einer Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume, bei denen mitunter neben den Beamten der Polizei auch schon Vertreter der Medien anwesend sind.
Mit diesem medialen Interesse gilt es mit Blick auf die juristischen aber auch betriebswirtschaftlichen Belange unserer Mandanten umzugehen.
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