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Betäubungsmittelstrafrecht

Cannabisprodukte (THC), Spice, Kokain, Heroin, LSD, Ecstasy und Amphetamin (Speed) sind einige der heute gängigsten Drogen.

Nicht immer sind unsere Mandanten Teil einer organisierten Struktur oder Handeln im Kilobereich.
Oft werden auch „bloße Abnehmer“, welche neben Beruf oder Studium Cannabisprodukte für den Eigenkonsum erwerben, von den Ermittlungsbehörden strafrechtlich verfolgt. Berufliche Konsequenzen können häufig durch eine frühzeitige Beratung vermieden werden.

Gerade das Betäubungsmittelstrafrecht bietet durch seine rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ein weites Spektrum an Verteidigungsansätzen.

Hierzu gehört auch die Aufklärung über §§ 35, 36 BtMG, welche unter gewissen Voraussetzungen Therapie statt Strafe ermöglichen. Neben entsprechender Fachkenntnis ist uns auch der Kontakt zu unseren Ansprechpartnern bei den Drogenberatungsstellen wichtig.

Soweit es der Einzelfall zulässt, arbeiten wir auf eine Einstellung des Verfahrens ohne öffentlich Hauptverhandlung hin. Ein weiteres, nicht zu unterschätzendes Feld sind die Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis bzw. die Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch die Verwaltungsbehörde.

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