Die Belastungen eines Beschuldigten in einem Verkehrsstrafverfahren sind immens.
Im Falle einer Verurteilung tritt hier neben die Frage der eigentlichen Strafe auch die Führerscheinproblematik und die einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU). Diese ist in vielen Fällen für den Beschuldigten viel einschneidender.
Nicht immer geht es bei verkehrsstrafrechtlichen Mandaten in unserer Kanzlei um Tötungen oder schwere Verletzungen im Straßenverkehr.
Genauso befassen wir uns mit Trunkenheit oder Drogen im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Rotlichtverstößen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Gerade in letzter Zeit kommt eine wachsende Problematik mit ausländischen Führerscheinen hinzu.
Die Vertretung in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren erfordert eine genaue Überprüfung der Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahmen und eine effiziente, mandatszentrierte Verteidigung sowie kritische Auseinandersetzung mit Gericht und Verwaltungsbehörde.
Immer wieder werden Fehler bei der Abfassung von Messprotokollen bzw. der Berechnung der Verjährungszeiten gemacht, worauf der Rechtsanwalt hinzuweisen hat.
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