Familienrecht, Strafrecht, Fachanwälte, Mannheim, Ganz, Gärtner, Lindberg, Slania
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Strafverteidigung

Strafverteidigung ist für uns als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht der engagierte und nachhaltige Kampf um die Rechte des Beschuldigten.

Die tägliche Befassung mit dem Strafrecht und mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat gezeigt, dass der Grundsatz „in dubio pro reo“, also „im Zweifel für den Angeklagten“ in der Justizwirklich oft in Vergessenheit gerät. Auch im Ermittlungsverfahren gewinnt man manchmal den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft und Polizei gegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung (§ 160 Abs. 2 StPO) nur belastende Ermittlungen tätig. Entlastende Umstände wollen manchmal gar nicht gehört werden.

Die Hauptaufgabe des Fachanwalts für Strafrecht und des Strafverteidigers besteht darin, Waffengleichheit herzustellen. Hierbei ist der Rechtsanwalt ein selbstständiges und unabhängiges Organ der Rechtspflege (vgl. BVerfGE 39, 156 ff.). Zugleich ist der Strafverteidiger aber ein streng subjektiver (einseitiger) Interessenvertreter des Mandanten.

Ein Beschuldigter darf sich zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens, also im Vorverfahren, im Zwischenverfahren und in der strafrechtlichen Hauptverhandlung eines Verteidigers bedienen. Dies gehört Art. 6 Abs. III lit. c EMRK, Art. 14 d IPBPR zu den Grundsätzen des fairen Verfahrens. Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto erhält dieser die Möglichkeit, das Verfahren (mit) zu steuern und auf den Ablauf des Ermittlungsverfahrens Einfluss zu nehmen. Wichtig ist, dass Sie sich als Beschuldigter einen dafür qualifizierten Rechtsanwalt suchen, z.B. Fachanwalt für Strafrecht.

Bereits im Ermittlungsverfahren kann eine entscheidende Weichenstellung erfolgen. In der Regel wird der Strafverteidiger zunächst von seinem Recht Gebrauch machen, vollständige Akteneinsicht in sämtliche Verfahrensakten, Beiakten, Bweismittelordner und sonstige Beweisstücke zu nehmen. Durch die Prüfung des Akteninhalts ist dann eine realistische Beurteilung der Beweissituation und eine entsprechende Beratung des Mandanten möglich.

Daneben bestehen zahlreiche Antragsrechte des Strafverteidigers. Diese sind zuweilen notwendig, um die Strafverfolgungsbehörden zu zwingen, sich noch intensiver mit den entlastenden Tatsachen des konkreten Falles auseinanderzusetzen.

Im Rahmen von Beweisanträgen kann bspw. die ergänzende Vernehmung von Zeugen, die Beauftragung von Sachverständigen, die Einführung von Urkunden in das Verfahren oder die Inaugenscheinnahme von Beweismitteln verlangt werden.

Im Falle einer Durchsuchung oder eines Haftbefehls ist besondere Eile geboten. Aus diesem Grund existiert in unserer Kanzlei auch ein Strafrechtsnotruf, welcher die Hinzuziehung eines Strafverteidigers in Kürzester Zeit ermöglicht.

Die strafrechtliche Vertretung erfolgt in allen Fragen des prozessualen und materiellen Strafrechts. Dies umfasst insbesondere die Themengebiete Kapitalstrafrecht, Sexualstrafrecht, Internetstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, allgemeines Kriminalstrafrecht, Berufung, Revision und Wiederaufnahmeverfahren.

Opfervertretung

Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht ist man regelmäßig auch mit der Opferseite konfrontiert. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber die Opferrechte in Strafverfahren deutlich gestärkt, so dass zwischenzeitlich auch hier eine effektive anwaltliche Interessenwahrnehmung möglich ist.

So ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sich als Opfer einer Straftat im Rahmen der Nebenklage dem Strafverfahren anzuschließen. Ein Rechtsanwalt kann dann als Nebenklägervertreter die Opferrechte wahrnehmen und im Strafverfahren mit eigenen Anträgen wichtige Weichen stellen. Daneben steht dem Rechtsanwalt als Opfervertreter ein eigenes Akteneinsichtsrecht zu, welches regelmäßig einen zusätzlichen Informationsgewinn ermöglichst.

Durch das sog. Adhäsionsverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen auch bereits im Strafverfahren ein Schmerzensgeldanspruch durchgesetzt werden, der sonst im Rahmen eines langwierigen Zivilverfahrens geltend gemacht werden müsste.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, klären wir Sie gerne über Ihre Rechte auf.

Unsere strafrechtliche Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit. Bei zahlreichen spektakulären und mitunter medienwirksamen Verfahren haben wir uns bereits für die Interessen unserer Mandanten eingesetzt. Dies erfolgt nach den Interessen des Einzelfalls mit Diplomatie und Nachdruck, teilweise im „Nahkampf“ mit den Staatsanwaltschaften und Gerichten, ohne dass das gute Verhältnis zu den Justizbehörden jemals dauerhaft Schaden genommen hat.

Bei strafrechtlichen Problemen im europäischen und außereuropäischen Ausland bedienen wir uns in der Regel der Hilfe ortsansässiger Kollegen zur umfassenden Interessenwahrnehmung.

Gerne übernehmen wir auch Ihre Beratung und Vertretung in allen Fragen des prozessualen und materiellen Strafrechts.

Dies umfasst u.a. nachfolgende Themengebiete:
» Strafrechts ABC
» Allgemeines Kriminalstrafrecht
   (Körperverletzungsdelikte, Raub, Diebstahl, Hehlerei, Urkundenfälschung, etc.)
» Berufung und Revision
» Betäubungsmittelstrafrecht (Einfuhr, Handeltreiben, Besitz von Drogen)
» Internetstrafrecht (Kinderpornographie, Urhebergesetz, Betrug, etc.)
» Jugendstrafrecht
» Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag, etc.)
» Nebenklage - Opfervertretung
» Ordnungswidrigkeiten
» Sexualstrafrecht (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, etc.)
» Steuerstrafrecht (Steuerhinterziehung, Zollstraftaten, Wertzeichenfälschung)
» Verkehrsstrafrecht
   (Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Trunkenheit, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
» Wiederaufnahme
» Wirtschaftsstrafrecht
   (Insolvenzdelikte, Untreue, Verstösse gegen das GmbHG, etc.)

Im Rahmen der Opfervertretung werden wir auch als Nebenklägervertreter tätig.


Rechtsanwälte:

lindberg_560x120.jpgSteffen Lindberg - MM, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

gaertner_560x120.jpgEdgar Gärtner - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

slania_560x120.jpgPeter Slania - Rechtsanwalt für Strafrecht