Wir befassen uns bundesweit mit der strafrechtlichen Beratung und Vertretung im Bereich des Internet- und Computerstrafrechts.
Häufig lautet der Tatvorwurf Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie bzw. Besitz und Verbreitung von Tierpornographie.
Mehrere polizeiliche Operationen unter den Namen „OP Himmel“, „OP Mikado“ oder„OP Smasher“ führten in der Vergangenheit zu entsprechenden Ermittlungsverfahren.
Als Strafrechtskanzlei wissen wir um die Ängste von Beschuldigten und deren Wunsch nach absoluter Diskretion bei solchen Tatvorwürfen.
Wir überprüfen die Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahmen und setzen uns für Ihre Interessen ein.
In dem weit überwiegenden Großteil der Fälle erreicht unsere Kanzlei, dass das Strafverfahren ohne Hauptverhandlung und dem damit verbundenen öffentlichen Druck zum Abschluss gebracht wird.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Beratung bei Ermittlungsverfahren wegen Vorwürfen der Urheberrechtsverletzung und der Softwarepiraterie. Immer mehr nehmen auch Ermittlungsverfahren wegen Fällen von eBay-Betrug zu.
Ganze Rechtsanwaltskanzleien haben sich auf Abmahnungen spezialisiert, welchen oft die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens vorausgeht. Die Rechtsprechungspraxis der Gerichte ist hier einem steten Wandel unterzogen, sodass keine unüberlegten Entscheidungen getroffen werden sollten. Nicht nur strafrechtliche Konsequenzen können hier drohen, sondern auch zivilrechtliche Forderungen, zum Teil in nicht unbeträchtlicher Höhe.
Urteile & Artikel
» Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung
« zur Übersicht der strafrechtlichen Beratungsfelder