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Alexander Ganz - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Neue EU-Scheidungsregeln auch unter deutscher Beteiligung

Deutschland hat sich dem Vorschlag der EU-Kommission unter 10 Ländern vom 24.03.2010 über eine europäische Scheidungsregelung für gemischte Ehen angeschlossen. Belgien und Lettland wollen sich ebenfalls an den neuen Vorschriften beteiligen.
Nach den EU-Verträgen können neun oder mehr Mitgliedstaaten Maßnahmen einführen, die von einer kleinen Minderheit anderer Mitgliedstaaten blockiert werden. So zuletzt der Vorschlag der Kommission aus dem Jahre 2006 (sogenannte Rom III-Verordnung). Der Anschluss anderer EU-Länder ist jederzeit möglich. Bei gemischtnationalen Ehen, die Bezüge nicht nur zum Recht des Staates haben, in dem die Ehegatten gelebt haben, sondern auch zu den jeweiligen Heimatstaaten, ist die Ermittlung des anwendbaren Scheidungsrechts für den Anwalt besonders schwierig. Die Anwendung des richtigen Scheidungsrechts auf die Scheidung einer gemischten, internationalen Ehe ist aber besonders wichtig, weil sich hiernach das Schicksal des Ehegattenunterhalts, Versorgungsausgleichs und der Vermögensauseinandersetzung richtet.
Die Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht ist deshalb wichtig. Noch wichtiger ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht, der auch Experte im internationalen Familienrecht ist. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Alexander Ganz berät sie gerne.

EU-Vorschlag für internationale Scheidungsregelungen gemischter Ehen

Zum Schutz des schwächeren Ehepartners haben die Europäische Kommission und 10 Länder am 24.03.2010 eine europäische Scheidungsregelung für gemischte Ehen vorgeschlagen. Deutschland gehört nicht dazu. Der Verordnungsvorschlag geht auf einen Antrag von 10 Mitgliedsstaaten (Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn) zurück.
Die Verordnung schlägt vor, ein größeres Mitspracherecht internationaler Ehepaare zu regeln. Sie sollen entscheiden können, nach welchem Landesrecht sie sich scheiden lassen wollen, wenn einer der Ehepartner einen Bezug zu diesem Land hat. Ehepaare sollen auch vereinbaren können, nach welchem Recht sie sich scheiden lassen wollen, obwohl sie noch gar nicht an Scheidung denken.
Der bisher von der Kommission erstmals vorgelegte Vorschlag für eine Scheidungsregelung gemischter Ehen (sogenannte Rom III-Verordnung) erhielt nicht die erforderliche einstimmige Unterstützung der EU-Regierungen. Bei gemischt-nationalen Ehen kann deshalb nur dringend angeraten werden, anwaltlichen Rat beim Experten zu suchen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Alexander Ganz berät Sie gerne.

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