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Umgangsrecht / Besuchsrecht

Ein Kind sollte den Kontakt zum anderen Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt, nicht verlieren, sondern regelmäßig aufrechterhalten. Dies erfordert die Bereitschaft beider Elternteile, den Umgang des Kindes mit Vater und Mutter auch dann zu fördern, wenn die Beziehung der Eltern gescheitert ist. In vielen Fällen ist es aber so, dass Ehegatten, die sich trennen, nach Möglichkeit überhaupt keinen Kontakt mehr zum Expartner aufrechterhalten wollen. Dies mag bei einer kinderlosen Ehe problemlos möglich sein. Sind aus der Ehe aber Kinder hervorgegangen, kann der Streit zwischen den Eltern nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. In den meisten Fällen wünschen sich die Kinder nichts sehnlicher, als dass ihre Eltern wieder zusammenkommen. In diesen Fällen muss mit sehr viel Einfühlungsvermögen vermittelt werden, dass sich die Eltern zwar als Paar getrennt haben, aber als gleichberechtigte und verantwortungsvolle Eltern für die Kinder da sind. Von daher ist auch ein Kontakt der Kinder zu dem Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, besonders wichtig.

Wie häufig ein Umgangsrecht ausgeübt werden sollte, hängt nicht zuletzt davon ab, wie alt das Kind zum Zeitpunkt der Trennung ist. Gerade bei noch sehr kleinen Kindern ist ein häufiger und regelmäßiger Kontakt zum anderen Elternteil besonders wichtig.

Auch im Bereich des Umgangsrechts werden gerichtliche Streitigkeiten oft äußerst erbittert ausgetragen.

Auch hier sollte es primäres Ziel der anwaltlichen Tätigkeit sein, Einvernehmen zwischen den Eltern über die Ausübung und Häufigkeit des Umgangsrechts zu erzielen. Denn ist der Konflikt erst einmal eskaliert, gibt es oft kein Zurück mehr. Entfremdung der Kinder und massive Schäden in der weiteren Entwicklung der Kinder können die Folge sein.


Mitgeteilt von:Rechtsanwalt Trennung
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Alexander Ganz
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