In den Medien, vor allem im Internet kursiert immer häufiger das Schlagwort „Online-Scheidung“. Es wird der Eindruck erweckt, als ob die Eheleute ihre Scheidung online, also gewissermaßen per Knopfdruck im Internet erledigen könnten und ihnen gewissermaßen der Gang vor das Gericht erspart bleibt.
Der Eindruck täuscht, denn eine Scheidung kann in Deutschland nur durch Urteil ausgesprochen werden und dies ist nur vor einem Familiengericht möglich. Weitere Einzelheiten über das Scheidungsverfahren finden Sie unter der Rubrik
Scheidung.
Viele Kanzleien bieten allerdings im Internet die Online-Scheidung dennoch an. Dies bedeutet aber nur, dass potenzielle Mandanten, die eine Scheidung durchführen wollen, alle notwendigen Informationen für das Scheidungsverfahren online an Kanzleien, die ein entsprechendes Angebot unterbreiten, weiterleiten. Ebenso bieten viele Kanzleien an, den Auftrag zur Durchführung eines Scheidungsverfahrens und die entsprechende Vollmacht für den Anwalt online zu übermitteln. Den Anwalt, den sie gewissermaßen online beauftragt haben, sehen die Mandanten dann erst vor dem Scheidungsrichter.
Lesen Sie unter der Rubrik
Trennung oder
Scheidung nach, ob dies in Ihrem Sinne sein kann.
Aufgrund der vielen komplexen Fragestellungen, die allein schon durch die Trennung der Eheleute ausgelöst werden und die einschneidenden rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Scheidung ist eine umfassende Beratung unumgänglich und sollte in Ihrem eigenen Interesse sein. Nur durch den persönlichen Kontakt mit Ihrem Anwalt erreichen Sie, dass im Gespräch problematische Fragen nicht nur aufgedeckt, sondern auch geklärt werden, an die Sie vielleicht vorher nicht gedacht haben.
Viele Eheleute meinen, mit der Online-Scheidung Geld zu sparen. Beurteilen Sie selbst, ob Sie für eine umfassende Beratung lieber etwas mehr Geld investieren, anstatt durch die vermeintlich kostengünstige Online-Scheidung am Ende wirtschaftlichen Schaden zu erleiden, der Sie letztlich teurer kommt, als eine umfassende Beratung. Lesen Sie zu den näheren Details der Kosten einer Beratung bitte die Rubrik Kosten.
Viele meinen auch, die Online-Scheidung sei schneller und man bräuchte nur einen Anwalt.
Zu der Frage, ob die Scheidung nur mit einem Anwalt durchgeführt werden kann, lesen Sie bitte unter der Rubrik Scheidung.
Generell ist zu sagen, dass die Annahme unrealistisch wäre, dass eine Scheidung innerhalb von einem Monat durchgeführt werden kann.
In der Regel beträgt die Dauer eines Scheidungsverfahrens mindestens vier Monate. Die Scheidung dauert alleine deshalb mindestens vier Monate, weil alleine die Zustellung des Scheidungsantrages mehrere Wochen beanspruchen kann und zudem in den meisten Fällen das Gericht von Amts wegen den Versorgungsausgleich durchführt und die Eheleute nach Einleitung des Scheidungsverfahrens zunächst ein Formular ausfüllen müssen, damit ihre Anwartschaften bei den Versorgungsträgern wie zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung für die Ehezeit errechnet werden kann.
Es ist aber auch gut, dass ein Scheidungsverfahren grundsätzlich nicht im Eiltempo durchgeführt werden kann aufgrund der einschneidenden Folgen, die mit der Rechtskraft der Scheidung entstehen. Die Zeit kann genutzt werden, um einvernehmliche Lösungen mit dem anderen Ehegatten zu suchen oder aber einen Ehevertrag bzw. eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen. Lesen Sie hierzu Näheres unter den Rubriken Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung.
Außerdem kann nie ausgeschlossen werden, dass sich Eheleute zwischenzeitlich wieder versöhnen.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Alexander Ganz«
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