Familienrecht, Strafrecht, Fachanwälte, Mannheim, Ganz, Gärtner, Lindberg, Slania

Kosten

Sie scheuten bisher den Gang zum Anwalt, weil Sie nicht wissen, welche Kosten auf Sie zukommen und ob Sie sich den Anwalt überhaupt leisten können.
Viele suchen nach scheinbar billigeren Möglichkeiten, zum Beispiel nach der Online-Scheidung. Lesen Sie hierzu Näheres unter der Rubrik Online-Scheidung.

Grundsätzlich ist zu empfehlen, sich umfassend in einer Erstberatung zu informieren, damit Sie zunächst für sich abklären können, welche familienrechtlichen Fragestellungen überhaupt auftreten können und wie diese zu lösen sind. Die Erstberatung kostet € 160,00. Nach der Erstberatung beurteilen Sie, ob Sie den Anwalt beauftragen und eine entsprechende Vollmacht erteilen.

Mit der Erteilung der Vollmacht wird Sie der Anwalt über die weiteren Kosten aufklären. In vielen Fällen ist die Entwicklung nicht sicher prognostizierbar, so dass ein regelmäßiges Kostengespräch in gewissen Zeitabständen geführt wird, um einen Überblick zu behalten. Grundsätzlich richten sich die anwaltlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Gerichtliche Verfahren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.

In einzelnen Fällen werden auch Honorarvereinbarungen abgeschlossen, die mit dem Mandanten im Vorfeld ausgehandelt werden.

Für gerichtliche Verfahren besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Verfahrenskostenhilfe wird aber nur für besonders einkommensschwache Mandanten bewilligt.


Mitgeteilt von:Rechtsanwalt Trennung
Direktkontakt Rechtsanwalt Ganz +49 621 1222276

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Alexander Ganz
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